Wann brauche ich einen Bauantrag?
Grundsätzlich sind das Errichten, Ändern und die Nutzungsänderung von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig. Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) nennt aber Ausnahmen: Kleinere Vorhaben sind verfahrensfrei, und Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigung freigestellt sein.
Typische Fälle, in denen ein Bauantrag nötig ist:
- Neubau eines Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhauses
- Anbau, Aufstockung oder Dachgeschossausbau zu Wohnraum
- Dachgauben und Balkone
- Nutzungsänderung, zum Beispiel Laden zu Wohnung oder Lager zu Praxis
Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, kläre ich gern im kostenlosen Erstgespräch.
Wer darf den Bauantrag stellen?
Den Antrag stellen Sie als Bauherr. Die Bauvorlagen, also Pläne, Beschreibungen und Nachweise, muss aber eine bauvorlageberechtigte Person unterschreiben. Das sind in NRW vor allem Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste der Architektenkammer NRW eingetragen sind. Als Mitglied der Architektenkammer NRW bin ich bauvorlageberechtigt.
Welche Unterlagen braucht die Bauaufsicht?
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, regelt die Bauprüfverordnung NRW und hängt vom Vorhaben ab. Meist gehören dazu:
- Antragsformular
- Lageplan, bei Neubauten in der Regel ein amtlicher Lageplan vom Vermessungsbüro
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
- Berechnungen, zum Beispiel Flächen und Rauminhalt
- Nachweise, zum Beispiel Standsicherheit, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz und Stellplätze
Vollständige Unterlagen sind der wichtigste Faktor für ein zügiges Verfahren. Fehlt etwas, fordert die Behörde es nach, und das kostet Zeit.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Erstgespräch und Klärung: Was ist auf dem Grundstück möglich? Gilt ein Bebauungsplan? Bei Unsicherheit kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein.
- Entwurf: Grundrisse und Ansichten, abgestimmt auf Ihre Wünsche und Ihr Budget.
- Bauvorlagen: Pläne, Berechnungen und Nachweise werden erstellt, Fachplaner wie Statiker oder Vermesser werden eingebunden.
- Einreichen: Der Antrag geht vollständig an die Bauaufsicht der Stadt Bochum.
- Prüfung: Die Behörde prüft Vollständigkeit und Inhalt, beteiligt bei Bedarf andere Stellen und stellt Rückfragen.
- Baugenehmigung: Erst mit der Genehmigung darf gebaut werden.
Wie lange dauert ein Bauantrag?
Die Dauer hängt vom Vorhaben, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von der Auslastung der Behörde ab. Bei einfachen, vollständig eingereichten Vorhaben sind einige Wochen realistisch, bei komplexen Vorhaben oder notwendigen Befreiungen auch mehrere Monate. Planen Sie die Genehmigungszeit früh in Ihren Zeitplan ein.
Was kostet ein Bauantrag?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:
- Architektenleistung: Entwurf, Bauvorlagen und Einreichung. Sie erhalten von mir vorab ein Angebot.
- Gebühren der Bauaufsicht: Sie richten sich nach der Gebührenordnung NRW und vor allem nach den Baukosten.
- Weitere Fachleute, falls nötig: zum Beispiel Vermessung (amtlicher Lageplan) und Statik.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Gartenhütte oder einen Carport einen Bauantrag?
Kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder Carports können in NRW bis zu bestimmten Größen verfahrensfrei sein. Abstandsflächen und Bebauungsplan müssen trotzdem eingehalten werden. Im Zweifel lohnt eine kurze Prüfung.
Kann ich den Bauantrag selbst einreichen?
Den Antrag stellen Sie als Bauherr selbst. Die Bauvorlagen muss aber eine bauvorlageberechtigte Person erstellen und unterschreiben, in der Regel ein Architekt oder eine Architektin.
Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?
Mit einer Bauvoranfrage lassen Sie einzelne Fragen vorab verbindlich klären, zum Beispiel ob ein Anbau in dieser Größe zulässig ist. Der Bauantrag ist der vollständige Antrag auf Baugenehmigung.
Darf ich vor der Genehmigung schon anfangen zu bauen?
Nein. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben darf erst gebaut werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Wer vorher beginnt, riskiert eine Stilllegung und ein Bußgeld.
Dieser Überblick ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung.
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